Zimmermann, 1847: m., oder Masematte, f., der gewaltsame Diebstahl, mag er baldowert sein oder nur auf den Schub genommen, und mit Brech-, Schneide- und Bohrzeug, oder blos mit Nachschlüsseln und Sperrhaken ausgeführt werden. Nach Art der Ausführung giebt es Schränk-, Schlüsselmasematten u. s. w., nach dem Gegenstande Sohf- (Gold), Kiessohf- (Silber), Leder-, Tuch- u. a. Masematten. Einen Masematten stehen haben, d. h. einen baldowerten gewaltsamen Diebstahl in petto haben. Heut Nacht fällt der Masematten, d. h. in der heutigen Nacht wird der Diebstahl verübt. Aus dem Masematten treefe verschütt gehen, d. h. bei der Ausführung mit den Diebesinstrumenten oder dem Gestohlenen verhaftet werden.
Bischoff, 1916: 1. Handel und Wandel (rabbinisch: ma’asèh u-matthân); 2. (schlimmes) Geschäft, Schwindel, Gaunerei, Diebstahl, Diebesbeute (Gaunersprache).