v. heimlich reden, sich besprechen, schriftlich oder auch durch Zeichen, Klopfen, Winken über die Lage der Untersuchung, die abzugebende Aussage, die vorzubringen den Exkulpationen usw. Dies gesschieht vorzüglich unter den in einem Gefangenhause sitzende Gaunern mündlich aus den Fenstern des Gefätignisses, und durch die, die Gefängnisse von einander trennenden Wände, wenn deren Stärke und Festigteit nicht dem Durchdringen des Schalles widersteht; auch durch schriftliche Notizem die mittelst der Kutsche oder Eisenbahn in einem Leinwandsacke von einem Fenster zum andern befördert werden.