m., derjenige, welcher dem Drücker behülflich ist, um den Freier zu machen, d. h. den zu Bestehlenden sicher nehmen zu können, dadurch, daß der Drängler Vertusch, d. h. ein Gedränge um den Freier, oder Wand macht, d. h. so stellt, daß der eigentliche Dieb von Niemandem bei der Verübung der That gesehen oder gestört werde.