schärfen

Schärfen

Pfister, 1812: gestohlen Gut verkaufen.

v. Train, 1833: gestohlenes Gut verkaufen.

Zimmermann, 1847: gestohlene oder erschwindelte Sachen kaufen, verschärfen, dergleichen verkaufen.

Fröhlich, 1851: v. gestohlenes Gut wissentlich ankaufen; ’n Massematten schärfen, sämmtliches bei einem Diebstahl Gestohlene ankaufen.

Anton, 1859: gestohlenes Gut verkaufen.

Bischoff, 1916: hehlen, den Dieben abkaufen (Gaunersprache; hebräisch: ßâráf, brennen; die gestohlene Ware „brennt“), s. u. verschärfen.

Scharfen spielen

Anton, 1859: das gestohlene Gut abnehmen.

Schärfenspieler

Zimmermann, 1847: m., ein Diebeshehler, oder Aufkäufer von gestohlenem Gut.

Fröhlich, 1851: m. ein professioneller Ankäufer gestohlenen Guts. Ein solcher Ankäufer ist mit den Dieben immer genau bekannt; ihm wird stets auch gesagt, wo (nicht immer wie) die zu verschärfende Sache gestohlen ist, damit er beim Weiterverkauf sich darnach, namentlich den Ort oder die Gegend des Diebstahls vermeiden könne.

Rothwelſch, die Pille