v. Train, 1833: beichten, gestehen, im Verhöre bekennen.
Zimmermann, 1847: einräumen, gestehen, Emmes pfeisen, ein Geständniß ablegen, verpfeiffen, d. h. denselben durch die abgelegten Geständnisse mit bezüchtigen, daher verpfiffen, s. v. a. durch einen andern oder mehrere bestichtigt und überführt.
Fröhlich, 1851: v. einräumen, bekennen. Er hat gepfiffen, er hat bekannt. Auf Jemanden pfeiffen, auf einen Andern einräumen, ihn bezüchtigen.
Anton, 1859: gestehen.
Bischoff, 1916: eingestehen (Gaunersprache; nicht bloß „Mund spitzen“).