Hempeln, 1687: verspiehlen.
Zimmermann, 1847: i. e., verhaftet werden; daher: auf einer Padde treefe fallen, s. v. a. beim Diebstahl einer Geldbörse aus den Taschen mit dem Gestohlenen verhaftet werden.
Fröhlich, 1851: v. 1. verhaftet werden; 2. eingestehen.