Fröhlich, 1851: m. der Verräther; Derjenige, welcher vor Gericht einräumt und seine Genossen verräth. Nach Gaunerprinzipien ein sehr verächtlicher Mensch.
Anton, 1859: Verräther.
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Fröhlich, 1851: m. der Verräther; Derjenige, welcher vor Gericht einräumt und seine Genossen verräth. Nach Gaunerprinzipien ein sehr verächtlicher Mensch.
Anton, 1859: Verräther.