Fröhlich, 1851: m. 1) der Mäkler, Unterhändler, der den Dieben einen Käufer zum gestohlenen Gute nachweiset, zwischen beiden den Unterhändler macht, 2) der nachweist, wo es etwas zu stehlen gibt.
Ssasser
Ssasser
Ssassern
Fröhlich, 1851: v. mäkeln, unterhandeln.