Ssasser

Ssasser

Fröhlich, 1851: m. 1) der Mäkler, Unterhändler, der den Dieben einen Käufer zum gestohlenen Gute nachweiset, zwischen beiden den Unterhändler macht, 2) der nachweist, wo es etwas zu stehlen gibt.

Ssassern

Fröhlich, 1851: v. mäkeln, unterhandeln.