Pfister, 1812: gestohlen Gut verkaufen.
v. Train, 1833: gestohlenes Gut verkaufen.
Zimmermann, 1847: gestohlene oder erschwindelte Sachen kaufen, verschärfen, dergleichen verkaufen.
Fröhlich, 1851: v. gestohlenes Gut wissentlich ankaufen; ’n Massematten schärfen, sämmtliches bei einem Diebstahl Gestohlene ankaufen.
Anton, 1859: gestohlenes Gut verkaufen.
Bischoff, 1916: hehlen, den Dieben abkaufen (Gaunersprache; hebräisch: ßâráf, brennen; die gestohlene Ware „brennt“), s. u. verschärfen.