Bischoff, 1916: 1. Wächter, Nachtwächter (Gaunersprache; weil dieser eine Laterne od. dgl. Trägt); 2. plötzliche Überraschung (Gaunersprache; ein plötzliches Lampenlicht bei nächtlichem Diebstahl usw.).
Lampe
Lampe
Lampen
Pfister, 1812: Verfolger, die Nacheile.
Hermann, 1818: Wächter, Aufpasser, Polizeiofficiant.
Krünitz’ Encyclopädie, 1820: die Wächter, Nachtragenden.
v. Train, 1833: auflauern, aufpassen (einem Entflohenen), lauern, lehren, passen, verfolgen.
v. Train, 1833: m. Aufpasser, heimlicher Wächter, Nacheiler, Polizeiofficiant, Verfolger.
Zimmermann, 1847: m., nennt man Jedem, der dem Diebe bei Ausführung seiner Angriffe auf fremdes Eigenthum störend oder hindernd in den Weg kommt, sei es der zu Bestehlende, seine Angehörige oder andere Personen. Er hat Lampen bekommen, d. h. er hat Wind von einer Störung oder Hinderung erhalten. Daher: den Lampen abtreiben oder abhalten, s. v. a. den zur ungelegenen Zeit Kommenden so lange aufhalten, bis einer der Genossen den Diebstahl sicher ausgeführt hat. Stike, es sind Lampen in der Forst, ein Ruf unter den Gefangenen, der so viel bedeutet, als: Still, auf dem ganzen Gange wird es unruhig, die Schließer, Schildwachen u. s. w. kommen. Verlampen, verscheuchen; auf einem Masematten verlampt werden, bei der Verübung eines gewaltsamen Diebstahls verjagt werden. Lampen nennt man endlich auch Späher, Vigilanten.
Anton, 1859: auflauern, aufpassen, verfolgen (einen Entflohenen).
Anton, 1859: Aufpasser, heimliche Wächter, Verfolger.
Lampen bekommen
Anton, 1859: beim Diebstahl gestört werden.
Lampen-Freier
Pfister, 1812: der Bestohlene.
Lampenfreier
v. Train, 1833: m. ein Bestohlener.
Anton, 1859: ein Bestohlener.