Hildburghauser Wörterbuch, 1758: kennen.
Zimmermann, 1847: wissen, erkennen, daher: Kneist du? Verstehst du? besonders aber heißt dies Wort: recognosciren, anerkennen; z. B. er ist von Freier und Zeugen gekneist worden, d. h. der Bestohlene und die Zeugen haben ihn anerkannt.
Fröhlich, 1851: v. erfahren, wissen, Kenntniß erhalten; bekannt werden. Ist fast nur im Participio gebräuchlich. Ich hab’s gekneist, ich habe es er fahren. Oder auf die Frage: Wer ist der Mann? Antwort: Ich kneiff’n law, ich kenne ihn nicht.