Hempeln, 1687: Geld.
Zimmermann, 1847: m., der Antheil, den jeder von den Kabbern, i. e. den Theilnehmern vom Ertrage eines Diebstahls, Betruges u. s. w. erhält. Daher helligen, theilen.
Hellig
Hempeln, 1687: Geld.
Zimmermann, 1847: m., der Antheil, den jeder von den Kabbern, i. e. den Theilnehmern vom Ertrage eines Diebstahls, Betruges u. s. w. erhält. Daher helligen, theilen.
Hellig-Pflanzer
Hempeln, 1687: ein Goldmacher.