Zimmermann, 1847: s. v. a. gedinne; z. B. man sagt von einem Bestraften: er ist jetzt ganz gebuchelt, d. h. man kann ihm wegen seines Verkehrs und Broderwerbes nichts anhaben.
Gebuchelt
Gebuchelt
Gebuchelt
Zimmermann, 1847: s. v. a. gedinne; z. B. man sagt von einem Bestraften: er ist jetzt ganz gebuchelt, d. h. man kann ihm wegen seines Verkehrs und Broderwerbes nichts anhaben.