Fröhlich, 1851: v. Jemanden, der schon im Unglücke steckt, noch tiefer hineinbringen; vorzüglich auf einen Verhafteten etwas Nachtheiliges aussagen, ihm solche Beweise führen, daß er ohne Strafe nicht davon kommt.
Einpfeffern
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Fröhlich, 1851: v. Jemanden, der schon im Unglücke steckt, noch tiefer hineinbringen; vorzüglich auf einen Verhafteten etwas Nachtheiliges aussagen, ihm solche Beweise führen, daß er ohne Strafe nicht davon kommt.