Einpfeffern

Einpfeffern

Fröhlich, 1851: v. Jemanden, der schon im Unglücke steckt, noch tiefer hineinbringen; vorzüglich auf einen Verhafteten etwas Nachtheiliges aussagen, ihm solche Beweise führen, daß er ohne Strafe nicht davon kommt.

Rothwelſch, die Pille