Zimmermann, 1847: Taschendiebstahl verüben, oder, mittelst des zweiten und dritten Fingers der rechten oder, seltener, der linken Hand, Börse, Brieftasche u. s. w. ans fremden Taschen ziehen.
Fröhlich, 1851: v. Taschendiebstahl üben; Drücker m. ein Taschendieb.
Bischoff, 1916: stehlen (Gaunersprache, Kundensprache; vgl. trecken = ziehen, englisch: drag; vgl. u.: zocken, zotteln).