Brennen

Brennen

v. Train, 1833: betrügen.

Zimmermann, 1847: Die bekannte Manier der Gauner und Diebe, von denjenigen ihrer Genossen, die einen einträglichen Diebstahl, Betrug u. s. w. gemacht, sich einen Antheil — das Branntweinsgeld genannt — zu holen, oder durch Drohung mit der Anzeige des Verbrechens zu erpressen, daher sagt man auch: Brandkessel anlegen. Dieser Gebrauch zieht sich durch die ganze Gaunerwelt. Figürlich nennt man brennen auch die Erpressungen, welcher sich Vigilanten unter Vorspiegelung angeblicher Verdienstlichkeit gegen das Publikum, namentlich gegen den Damnificaten, welchem sie allerhand richtige oder falsche Nachrichten vom Verbleib des Gestohlenen überbringen, schuldig machen.

Fröhlich, 1851: v. durch Drohungen von Jemanden etwas (namentlich Geld) erpressen, besonders durch die Drohung, ein Verbrechen zu verrathen. Aus diese Weise brennt nicht nur ein Gauner den andern, sondern auch vor allen Dingen der Ankäufer des gestohlenen Gutes (Schärfenspieler) wird dadurch vermocht, hinterher oft große Summen zu geben, damit der etwa eingefangene Dieb ihn nicht verrathe.

Anton, 1859: betrügen; Brenner, Betrüger.

Bischoff, 1916: (einen Behälter) aufbrechen (Gaunersprache; vgl. mittelniederländ.: prangen, einklemmen, aufbrechen).

Rothwelſch, die Pille