Fröhlich, 1851: n. so heißt die Abfindung derjenigen Gauner, die an einem Diebstahle nicht theil nehmen, aber Wissenschaft davon haben. Erhalten dergleichen Wisser nichts, drohen sie mit Verrath, d. h. sie brennen.
Branntweinsgeld
Branntweinsgeld
Branntweinsgeld
Fröhlich, 1851: n. so heißt die Abfindung derjenigen Gauner, die an einem Diebstahle nicht theil nehmen, aber Wissenschaft davon haben. Erhalten dergleichen Wisser nichts, drohen sie mit Verrath, d. h. sie brennen.