Bierzeddel

Bierzeddel

Zimmermann, 1847: die Anweisung der aus den Strafanstalten entlassenen, unter polizeiliche Aufsicht gestellten Individuen, welche ihnen von einem Beamten der Sicherheitspolizei auf dem Polizei-Präsidium, nach ihrer Vernehmung eingehändigt wird, um sich damit bei dem Reviercommissarius der zu nehmenden Wohnung in Person anzumelden.