Krünitz’ Encyclopädie, 1820: auskundschaften.
Fröhlich, 1851: v. nachweisen, anweisen, den Dieben die erkundete Diebstahlsgelegenheit mittheilen.
Baldowern
Krünitz’ Encyclopädie, 1820: auskundschaften.
Fröhlich, 1851: v. nachweisen, anweisen, den Dieben die erkundete Diebstahlsgelegenheit mittheilen.
Baldowern oder ausbaldowern
Zimmermann, 1847: die Gelegenheit zu einem Diebstahle rücksichtlich der Zeit und Art der Ausführung ganz genau erkunden. Dies geschieht entweder von den Dieben selbst, oder durch ihre besondern Kundschafter.