Zimmermann, 1847: Die Vernehmung des Verhafteten durch die Gefängnißbeamten oder gerichtlichen Secretäre, im Gegensatz des Verschmai, d. h. des Verhörs vor dem Richter.
Fröhlich, 1851: f. die erste Vernehmung des Verhafteten.
Aufnahme
Zimmermann, 1847: Die Vernehmung des Verhafteten durch die Gefängnißbeamten oder gerichtlichen Secretäre, im Gegensatz des Verschmai, d. h. des Verhörs vor dem Richter.
Fröhlich, 1851: f. die erste Vernehmung des Verhafteten.