Zimmermann, 1847: diejenigen Betrüger, welche ein Gewerbe daraus machen, unwissende Landleute, Händler, Handwerksburschen, überhaupt Fremde, entweder durch polirte Zahlpfennige — Blüthen — beim Wechseln oder im Spiel zu betrügen, oder ihnen aus andere Weise ihr Geld und ihre Sachen abzunehmen.
Bauerfänger oder Kafferfänger
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