Bicyclette (Âne de fil de fer).
Fahrrad — Wir haben schon darauf hingewiesen, daß die Einreise per Fahrrad nicht möglich ist. Im Prinzip ist auch nicht möglich, was zwei Bundesdeutsche gemacht haben: Sie schulterten ihre Drahtesel, marschierten zum Ostberliner Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße, reisten ein, fuhren per Bahn zu ihrem Zielort und schwangen sich dort auf den Sattel, um die geplanten Touren abzutreten. Im Prinzip ist das nicht zulässig, weil die Mitnahme eines Rades als »Reisegebrauchsgegenstand« untersagt ist.
(Per Ketman, Andreas Wissmach, DDR — ein Reisebuch in den Alltag, 1986)