Zimmermann, 1847: m., der Polizeiarrest.
Bischoff, 1916: 1. Bett (Kundensprache, Gaunersprache); 2. Gefängnis, Arrestlokal (Kundensprache, Gaunersprache) usw. (Die Ableitung von rabbinisch: kann (= „hier“) ist erst ein Erzeugnis der neueren Gaunersprache, die sogar eine Art aramäisches Femininum dazu (s. u. kante) bildet; in der älteren Gaunersprache ist ganz deutlich der Zusammenhang mit dem altnordischen „kani“, „Holzbehälter“, was Kahn, Bett, Kasten (auch im Sinne von Gefängnis), Kiste usw. bedeuten kann.