Salaud.
Es geht also nicht ernsthaft um Therapie sondern um Wegschluss außerhalb der verordneten Haftzeit und um Aushebelung des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens. Das ist nicht rechtsstaatlich, vorallem, weil die Beurteilung des Drecksacks vom Gutdünken einiger Weniger abhängig ist.
(Der Demokrat @ blog.de, 08/2010)